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Transparenz

KI-Transparenz

Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte nach Artikel 50 der KI-Verordnung

Worum es hier geht

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der Verordnung (EU) 2024/1689 – der europäischen KI-Verordnung („AI Act"). Danach müssen künstlich erzeugte oder veränderte Bild-, Video- und Audioinhalte als solche erkennbar sein.

Wir legen deshalb auf dieser Seite vollständig offen, welche Inhalte dieser Website mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden – und welche nicht.

Kurzfassung: Alle Küstenmotive dieser Website (Leuchtturm, Meer, Dünen, Hafen) sind KI-generierte Sinnbilder. Sie zeigen keine realen Orte. Das Porträtfoto zeigt eine reale Person auf Grundlage einer echten Aufnahme; nur die Umgebung wurde per KI erzeugt. Sämtliche Texte, Kundenstimmen und Videointerviews sind echt.

Vollständig KI-generierte Bild- und Videoinhalte

Die folgenden Motive wurden vollständig durch generative KI erzeugt. Sie zeigen keine realen Orte, Personen oder Ereignisse, sondern sind gestaltete Sinnbilder für Orientierung, Kurs und Ankunft.

InhaltWo auf der WebsiteEingesetztes KI-Modell
Leuchtturm am Strand (Video)Startbereich, HintergrundSeedance 2.0 (ByteDance)
Leuchtturm aus der Luft (Video)Abschluss-Bereich, HintergrundSeedance 2.0 (ByteDance)
Nachtsturm an der KüsteAbschnitt „Das Problem"GPT Image 2 (OpenAI)
Buhnen im NebelVerlust-RechnerGPT Image 2 (OpenAI)
Lichtkegel über dem MeerAbschnitt „Die Lösung"GPT Image 2 (OpenAI)
Hafeneinfahrt bei DämmerungAbschnitt „Ergebnisse"GPT Image 2 (OpenAI)
Betonntes FahrwasserAbschnitt „Ablauf"GPT Image 2 (OpenAI)
DünenküsteAbschnitte „Über mich" und „FAQ"GPT Image 2 (OpenAI)
Vorschaubild beim TeilenSoziale Netzwerke / MessengerGPT Image 2 (OpenAI)

Porträtfoto: echte Person, KI-bearbeitete Umgebung

Das Porträt im Abschnitt „Über mich" zeigt Martin Brandt als reale Person und beruht auf einer echten fotografischen Aufnahme. Die Umgebung im Hintergrund wurde mit generativer KI erzeugt beziehungsweise verändert.

Weil das Bild damit im Sinne der KI-Verordnung ein künstlich verändertes Abbild einer realen Person ist, wird es auf der Startseite unmittelbar am Bild als KI-bearbeitet gekennzeichnet.

Was ausdrücklich nicht KI-generiert ist

Wie gekennzeichnet wird

Für die gestalterischen Hintergrundmotive nutzen wir die in Artikel 50 Absatz 4 vorgesehene Möglichkeit, die Offenlegung so umzusetzen, dass die Darstellung des Werkes nicht beeinträchtigt wird – durch diese zentrale, verlinkte Übersicht.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung), insbesondere Artikel 50 Absatz 2 und Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 3 Nummer 60. Die Transparenzpflichten sind seit dem 2. August 2026 anwendbar.

Fragen zur Kennzeichnung

Wenden Sie sich gerne direkt an uns: team@baltic-marketing-recruiting.de

Stand: 13. August 2026. Diese Seite wird aktualisiert, sobald sich die eingesetzten Inhalte ändern.